Preise

Beiträge und Gebühren laut Preisangabenverordnung ab 01.01.2023 (kaufmännisch gerundet)

§     Netto 7 % USt. Brutto
5 Abs. 1 Wasserversorgungsbeitrag €/m² 1,10 0,08 1,18
5 Abs. 2 Anschlussbeitrag Stück 1.215,00 85,05 1.300,05
  Hausanschlussleitung DN 32 €/lfdm. 19,10 1,34 20,44
  Hausanschlussleitung DN 40 €/lfdm. 19,80 1,39 21,19
  Hausanschlussleitung DN 50 €/lfdm. 20,10 1,41 21,51
5 Abs. 3 Eigenleistung Rohrgraben €/lfdm. - 14,00 - 0,98 - 14,98
  Eigenleistung Mauerdurchführung Stück - 60,00 - 4,20 - 64,20
§     Netto 7 % USt. Brutto
12 Abs. 1 Grundgebühr        
  Zählergröße        
  Q3 4 (Qn 2,5) €/Monat 5,00 0,35 5,35
  Q3 10 (Qn 6,0) €/Monat 12,00 0,84 12,84
  Q3 16 (Qn 10,0) €/Monat 20,00 1,40 21,40
  Q3 25 (Qn 15,0) €/Monat 30,00 2,10 32,10
  Q3 63 (Qn 40,0) €/Monat 80,00 5,60 85,60
  Q3 100 (Qn 60,0) €/Monat 120,00 8,40 128,40
  Q3 250 (Qn 150,0) €/Monat 301,00 21,07 322,07
12 Abs. 2 Grundgebühr Standrohrwasserzähler 25,00 1,75 26,75
  Miete Standrohrwasserzähler €/Tag 2,00 0,14 2,14
12 Abs. 3 Verbrauchsgebühr €/m³ 1,31 0,09 1,40

1. Beiträge

1.1 Schmutzwasserbeitrag
Der Schmutzwasserbeitrag für die Herstellung der Abwasseranlagen beträgt je m² berücksichtigungsfähige Grundstücksfläche für die Schmutzwasserbeseitigung    2,25 €
                           
1.2 Anschlussbeitrag
Pauschale für die Herstellung des Revisionsschachtes   2.655,00 €

2. Gebühren für die Benutzung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen     
              
Die Benutzungsgebühr besteht aus einer Grund- und einer Mengengebühr. Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr bemisst sich nach dem Dauerdurchfluss (Q3) des vorhandenen Wasserzählers. 

2.1 Grundgebühr/Zähler Q3 4 (Qn 2,5) €/Monat 9,40
2.2 Grundgebühr/Zähler Q3 10 (Qn 6,0) €/Monat 23,50
2.3 Grundgebühr/Zähler Q3 25 (Qn 15,0) €/Monat 37,60
2.4 Grundgebühr/Zähler Q3 25 (Qn 15,0) €/Monat 56,40
2.5 Grundgebühr/Zähler Q3 63 (Qn 40,0) €/Monat 150,40
2.6 Grundgebühr/Zähler Q3 100 (Qn 60,0) €/Monat 225,60
2.7 Grundgebühr/Zähler Q3 250 (Qn 150,0) €/Monat 564,00
2.8 Die Schmutzwassermengengebühr beträgt €/m³ 3,23
2.9 Für fäkalienfreies Industrieabwasser, das ohne Benutzung
des Kanalnetzes der Kläranlage zugeführt wird,
beträgt die Gebühr
€/m³ 2,56

 

3. Gebühren für die Abwasserbeseitigung aus dezentralen Abwasseranlagen     
              
3.1 Die Gebühr für die Abfuhr und Entsorgung des Schmutzwassers und des Schlamms aus Kleinkläranlagen beträgt 37,93 € je m³
Als Berechnungseinheit gilt die Menge des abgefahrenen Anlageninhalts, der an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeuges ermittelt wird.     
                
3.2 Sonstige nachgewiesene Kosten werden per Nachweis berechnet.     
                
4. Verwaltungskosten / Pauschalbeträge     

  Pauschalbeträge  
4.1 Entwässerungsgenehmigung 10,00 €
4.2 Abnahme der Abwasseranlagen 20,00 €
4.2.1 Abnahme der Abwasseranlagen nach bestimmungswidriger Verfüllung von Rohrgräben 150,00 €
4.3 Verwaltungskostenpauschale für die Abrechnung von Abwasserabzugsmengen 20,00 €
4.4 Sonstige Kosten werden per Nachweis berechnet.  

 

1. Beiträge und Gebühren 
 
1.1 Niederschlagswasserbeitrag
Der Niederschlagswasserbeitrag für die Herstellung der Abwasseranlagen beträgt je m²
berücksichtigungsfähige Grundstücksfläche für die Niederschlagswasserbeseitigung 2,00 €
  
1.2 Anschlussbeitrag 
Pauschale für die Herstellung des Revisionsschachtes 2.655,00 €

 
2. Gebühren für die Benutzung der zentralen öffentlichen Niederschlagswasseranlagen
 
2.1 Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,33 €/m²
 
 
3. Gebühren für Genehmigungen / Erlaubnisse aufgrund der Abwasserentsorgungsbedingungen des Zweckverbandes
  
Pauschalbeträge
 
 
3.1 Entwässerungsgenehmigung 10,00 €

 
3.2 Abnahme der Niederschlagswasseranlagen 20,00 €
 

3.2.1 Abnahme der Niederschlagswasseranlagen nach bestimmungswidriger Verfüllung von Rohrgräben 150,00 €


3.3 Sonstige Kosten werden per Nachweis berechnet.