Häufig gestellte Fragen

Hierzu finden Sie Informationen unter Service/Bauen/Anschlüsse/Trinkwasserantrag.

Hierzu finden Sie Informationen unter Service/Bauen/Anschlüsse/Entwässerungsantrag

Hierzu finden Sie Informationen unter Preise
 

Nutzen Sie das Formular Trinkwasserantrag und kreuzen „Demontage“ an.
Die Kosten berechnen wir nach Arbeits- und Materialaufwand.

Ihr Kontakt

Heike Große Höötmann

Telefon:   05923 803-503
E-Mail:     grossehoeoetmann@ta-verband.de

Wir vermieten Standrohe mit Wasserzählern. Für das Standrohr ist eine Grundgebühr pro Ausleihe und Tag fällig. Die Kosten der Trink- und Abwassermenge kommen dazu. Da Poolwasser mit Chlor o.ä. Zusätzen versehen wird, muss dieses Wasser in die zentrale Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden.
 

Ihr Kontakt

Heike Große Höötmann

Telefon:   05923 803-503
E-Mail:     grossehoeoetmann@ta-verband.de

Kündigen Sie bitte persönlich oder schriftlich das Vertragsverhältnis mit uns, dem TAV.
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter Service/Kundenportal/An-Abmeldung.
Ein „Nachbesitzer“ oder „Nachmieter“ ist selbst verpflichtet, sich anzumelden.
 

Für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist der Grundstückseigentümer unser Vertragspartner. Als Service bieten wir an, unsere Abrechnung direkt mit dem Mieter durchzuführen und die Gebühren direkt vom „Nutzer“ einzufordern. 

Bitte beachten Sie als Eigentümer, dass wir eine Eigentümererklärung von Ihnen benötigen, mit der Sie bestätigen, dass Sie unser Vertragspartner sind und mit dem Vorgehen einverstanden sind. 

Kosten für das Trinkwasser und Abwasser

Grundlage für die Berechnung: 42 m³ pro Person pro Jahr
3 Personen-Haushalt    3 x 42 m³ = 126 m³

  Bad Bentheim Schüttorf Salzbergen
Kosten Trinkwasser/Jahr 187,53 € 187,53 € 187,53 €
Kosten Trinkwasser/Tag 0,51 € 0,51 € 0,51 €
Kosten Abwasser/Jahr 470,22 € 422,34 € 403,44 €
Kosten Abwasser/Tag 1,29 € 1,16 € 1,11 €
Gesamtkosten/Jahr 657,75 € 609,87 € 590,97 €
Gesamtkosten/Tag 1,80 € 1,67 € 1,62 €

Im laufenden Abrechnungsjahr erheben wir zweimonatliche Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser. Diese rechnen wir als Vorausleistung auf Ihre Jahresabrechnung an. Die Differenz (Guthaben oder Nachzahlung) wird mit dem ersten Abschlag zusammen fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der neuen Abschläge für das nächste Jahr finden Sie auf der Jahresabrechnung.

Ablesung der Wasserzähler: Dezember

Fälligkeiten:  
Jahresabrechnung + 1. Abschlagszahlung 31. Januar
2. Abschlagszahlung 31. März
3. Abschlagszahlung 31. Mai
4. Abschlagszahlung 31. Juli
5. Abschlagzahlung 30. September
6. Abschlagszahlung 30. November

Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto ab. Etwa 90 % unserer Kunden nutzen bereits dieses einfache und sichere Zahlungsverfahren.

Gemäß der Vorgaben des Eichgesetzes sind alle Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, turnusmäßig alle 6 Jahre die Wasserzähler zu wechseln. Wir bitten Sie, hierfür die Wasserzähler jederzeit frei zugänglich zu halten. 
Die Wasserzählerwechslung wird von eigenen Mitarbeitern durchgeführt und ist für Sie als unser Kunde kostenlos.