Wasserentnahme bis zum 31.10.26 eingeschränkt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Bis einschließlich 31. Oktober gelten folgende Regelungen:

  • Keine Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen zur Bewässerung – auch nicht mit bestehender Genehmigung.
  • Keine Beregnung von 12 bis 18 Uhr mit Grund- oder Trinkwasser (z. B. für Gärten, Grünflächen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen).

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Wasserressourcen. Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um und nutzen Sie – wenn möglich – Regenwasser zur Bewässerung.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist weiterhin gesichert.

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